Mit diesen Tipps gehen Sie die Finanzplanung in Krisenzeiten für Ihr Unternehmen an

Krisen an sich stellen Unternehmen, deren Stakeholder und Mitarbeiter schon immer vor besondere Herausforderungen. Die Covid19-Pandemie verschärft diese Thematik. Insbesondere neue Gesetzgebungen sowie der Zeitdruck fordern sorgfältiges, aber auch schnelles Handeln, um jetzt die Finanzplanung in Krisenzeiten anzugehen.

Nachfolgend erhalten Sie daher einen Überblick über die verschiedenen Phasen, die Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem Weg zur Liquiditätssicherung in Krisenzeiten durchlaufen sollten und was diese beinhalten.

Finanzplanung in Krisenzeiten

Phase 1:

Integrierte Finanzplanung und Liquiditätsplanung als Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -gewinnung:

  • Sofortmaßnahmen zur Kostensenkung, um damit Ausgaben zu reduzieren.
  • Aktives Kundenmanagement (Volumen klären, Rahmenaufträge, Preisanpassungen,…)
  • Lieferketten neu strukturieren und in Verhandlungen treten
  • Kapazitäten anpassen und in Echtzeit steuern
  • Sofortige Umsetzung der sog. „Integrierten Finanzplanung“ (GuV, Liquiditätsplanung und Bilanzplanung)
  • Handlungsplan erstellen
  • Alternative Finanzierungsquellen aufstellen und Beantragung von Krediten

Phase 2:

Machbarkeitsprüfung und Finanzierung sicherstellen.

Phase 3:

Handlungsplan zur Restrukturierung inkl. Plan-Alternativen erarbeiten.

Phase 4:

Umsetzung des Handlungsplans.


Besondere Bedeutung der 1. Phase für die Finanzplanung in Krisenzeiten

1. Integrierte Finanz- und Liquiditätsplanung in der Corona-Krise unterliegen besonderen Anforderungen

Unerlässlich in der Krise sind die Liquiditätssicherung und Liquiditätsplanung auf Basis der integrierten Finanz- und Unternehmensplanung. Denn die Corona-Pandemie sorgt branchenübergreifend für Umsatzrückgänge und Umsatzausfälle. Darlehen sind zwar so schnell verfügbar wie noch nie, Steuern können unbürokratisch gestundet werden. Ggf. können Miet- und Tilgungsleistungen derzeit schnell ausgesetzt werden und die Förderquoten sind recht ordentlich.

Doch erstens gibt es selten etwas geschenkt und zweitens ist es der Job von Unternehmen, darzustellen und zu berechnen, wieviel Liquidität benötigt wird und wie lange diese ausreicht, um die Krise zu überstehen und den späteren Kapitaldienst zu gewährleisten. Dies erfordert die integrierte Finanzplanung in Krisenzeiten, auch um die Situation und die geänderten Rechtsfolgen (z.B. die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2019 sauber dokumentiert ist), darstellen zu können. Zwar gibt es für die erforderliche Planung keine gesetzlichen Vorgaben, aber mit Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH und der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Liquiditätsplanung mit detaillierter Vorschau über:

  • 3 Wochen
  • 13-Wochen
  • 12- und
  • 24 Monate

2. Real-Case und Worst-Case Planungsszenarien

Parallel zur ersten Finanzierung ist eine integrierte Unternehmens- und Finanzplanung in Krisenzeiten aufzustellen. Dabei werden Vergangenheits- und Erfahrungswerte des Unternehmens von unseren Experten analysiert und eine sogenannte Predictive-Analyse erstellt, um so realistisch wie möglich ein Planszenario zu entwickeln. Neben der eindeutigen Bestimmung der Gewinn- und Verlustplanung, der Planung der Liquiditätsentwicklung sowie der Planung der Bilanzpositionen entsteht ein eindeutiger Handlungsplan. Dieser ist essenziell für die Rationalisierungsbemühungen und Umsetzung.

3. Vorstellung der Szenarien für die Stakeholder (z.B. Gesellschafter, Sparkassen und Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte etc.)

Unsere Experten können bei Veränderungen schnell zwischen dem Real-Case und Worst-Case umstellen, um die Auswirkungen sofort transparent darzustellen. Unsere Planungen sind interaktiv, d.h. die Ergebnisse durch simulierte Anpassungen (was wäre wenn, ..) können sofort dargestellt und diskutiert werden. Die wichtigsten Umsetzungs-Kennzahlen auf Basis der Handlungen werden bei Bedarf in Echtzeit dargestellt, um weitere Verschwendungen zu vermeiden.

Zusammenfassung:

In der aktuellen Covid19-Krise ist Liquidität das oberste Gebot, um zu überleben. Staatliche Finanzhilfen dienen der vorübergehenden Deckung auftretender Lücken. Sie sind aber nur dann wirklich hilfreich, wenn auch der spätere Kapitaldienst geleistet werden kann. Eine integrierte Finanzplanung in Krisenzeiten ist daher dringend zu empfehlen. Auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur dann, wenn die Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2019 sauber dokumentiert ist.


Aus diesem Grund: bedenken Sie, es geht nur zusammen. Eine kollaborative Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern wie Unternehmern, Gesellschaftern, Geschäftsführern Mitarbeitern und externen Partnern wie Finanzinstitute, Steuerberater und Rechtsanwälte hat in Krisenzeiten nur Vorteile.


Unsere Experten helfen gerne weiter. Übrigens wird, unter bestimmten Voraussetzungen, ein Großteil unserer Leistung durch staatliche Zuschüsse gefördert.

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